Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 K 5183/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Versagungsbescheides vom 6. Dezember 2011 (Az.: 21-WA-006110) verpflichtet, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung einer doppelseitigen City-Star-Anlage auf dem Grundstück E. Straße 246, Gemarkung I. , Flur 3, Flurstück °°°°, in C. zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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