Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 L 954/12

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 3044/12 gegen den Zurückstellungsbescheid der Antragsgegnerin vom 9. Juli 2012 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 22.500,- Euro festgesetzt.


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