Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 2839/10

Tenor

Der Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Arns-berg vom 7. Juni 2010 hinsichtlich der Ablehnung einer Viszeralchirurgie wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Ausweisung von 35 viszeralchirurgischen Betten beim Marienhospital in I. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte zu je 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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