Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 L 499/13

Tenor

  • 1 Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 9 K 2180/13 wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2 Der Streitwert wird auf 10.000,- € festgesetzt.


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