Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 504/13

Tenor

1.               Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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