Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1128/13

Tenor

  • 1   Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

  • 2   Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


1 23456789101112

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.