Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 K 2595/13

Tenor

  • 1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q.     aus C.      wird abgelehnt.

  • 2 Der Gegenstandswert wird auf 107,88 € festgesetzt


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