Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 1310/13.A

Tenor

  • 1 Der Antragstellerin wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt W.      aus L.     bewilligt.

  • 2 Die aufschiebende Wirkung der Klage (6a K 4651/13.A) gegen die unter Ziffer 4 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 9. September 2013 ausgesprochene Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung wird angeordnet


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