Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 1201/13

Tenor

1.              Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2.              Der Streitwert wird auf bis zu 9.000,- Eurofestgesetzt.


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