Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 K 5606/09

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz in Höhe von 176.245,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 23. Dezember 2009 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 4/5.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagten ist das Urteil wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leisten. 


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