Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 1575/13.A

Tenor

  • 1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO wird abgelehnt.

  • 2 Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 30. September 2013 (6a L 1249/13.A) wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.


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