Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 3269/13

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 12. Juni 2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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