Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 297/14.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 6a K 917/14.A gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. Februar 2014 wird angeordnet.

Die Kosten des (gerichtskostenfreien) Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


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