Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 468/14

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 1154/14 der Antragsteller gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 17. Oktober 2013 wird angeordnet.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

  • 2. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.


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