Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 689/14

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

  • 2. Der Streitwert wird auf 750,00 € festgesetzt.


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