Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 13 L 782/14

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes      wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Streitwert wird auf 17.177,03 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.