Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 L 890/14

Tenor

  • 1.

    Die aufschiebende Wirkung der Klage 15 K 2657/14 des Antragstellers gegen die Hausverbotsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. Juni 2014 wird wiederhergestellt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2.

    Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.