Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 L 1245/14

Tenor

  Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird

          abgelehnt.

          Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

          Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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