Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 13a K 5609/13.A

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6. November 2013 verpflichtet festzustellen, dass für die Klägerin zu 1. bezüglich Albaniens ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG besteht.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerin zu 1. zu 3/12, die Beklagte zu 1/12 und die Kläger zu 2. und 3. zu jeweils 1/3.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.