Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 952/14

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 2587/14 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte mit der Maßgabe, dass ein Ausgleich außergerichtlicher Kosten zwischen diesen beiden Beteiligten nicht in Betracht kommt.

  • 2. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.


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