Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 5291/12

Tenor

Der Bescheid der C.                B.        vom 14. November 2012 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.


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