Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7a K 4945/14.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 28. Oktober 2014 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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