Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 434/15.A

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (6a K 1091/15.A) wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.