Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 2112/14

Tenor

1.              Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit                 Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2.              Der Streitwert wird auf bis zu 10.000,- Eurofestgesetzt


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