Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 982/15

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G.     wird abgelehnt.

  • 2.

    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

  • 3.

    Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen