Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 18a L 1441/15.A

Tenor

1.              Dem Antragsteller wird für das Abänderungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt N.          aus C.      beigeordnet.

2.              Unter Abänderung des Beschlusses des Gerichts vom16. April 2015 – 18a L 355/15.A – wird die aufschiebende Wirkung der Klage 18a K 906/15.A gegen die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom  13. Februar 2015 in Ziffer 2 enthaltene Abschiebungsanordnung nach Ungarn angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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