Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7a L 256/16.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7a K 2787/15.A gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. Juni 2015 wird unter Abänderung des Beschlusses vom 2. Juli 2015 (7a L 1332/15.A) angeordnet.Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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