Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 L 1065/16

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trägt.

  • 2. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.