Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 1088/16
Tenor
- 1.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
- 2.
Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
1.2
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
This content does not contain any references.