Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1403/18
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
2. Der Streitwert wird auf 12.000,00 € festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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