Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 1414/18

Tenor

1.              Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2.              Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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Links">ong>G r ü n d e:

4 5 6 7 8 9 10 11 12 satzRechts">13 14 15 class="absatzLinks">Ein zumindest einmaliger Kokain-Konsum des Antragstellers ist forensisch nachgewiesen durch das Gutachten des Labors L.     vom 11. Januar 2018. Danach konnten im Blutserum des Antragstellers 25 µg/l (= ng/ml) Benzoylecgonin (Kokain-Metabolit) festgestellt werden.

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