Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17 K 12429/17

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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