Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 952/19

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

  • 2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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