Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 810/21

Tenor

  • 1. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 21. Mai 2021 (6 L 514/21) wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.


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