Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 810/21
Tenor
1. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 21. Mai 2021 (6 L 514/21) wird abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.
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1. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 21. Mai 2021 (6 L 514/21) wird abgelehnt.
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Referenzen
- 6 L 514/21 2x (nicht zugeordnet)