Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 L 293/26

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin am 22. Februar 2026 den Zugang zur Nutzung der Bürgerhalle im Rathaus der Stadt Dortmund zur Durchführung der Veranstaltung „Jahresempfang der AFD Ratsfraktion im Rat der Stadt Dortmund“ wie in der Reservierungsbestätigung der Antragsgegnerin vom 16. Januar 2026 sowie der nachfolgenden Korrespondenz zwischen den Beteiligten abgestimmt - wie in der Beiakte dokumentiert - zu gewähren.

         Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.


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