Beschluss vom Verwaltungsgericht Gera (3. Kammer) - 3 K 1443/19 Ge
Tenor
Das Urteil vom 5. November 2020 wird wie folgt berichtigt: das Wort „landschaftlichen“ im Tenor wird durch das Wort „landwirtschaftlichen“ ersetzt.
Gründe
- 1
Der Tenor des Urteils ist von Amts wegen entsprechend dem Beschlusstenor gem. § 118 Abs. 1 VwGO zu berichtigen. Es handelt sich um offenbare Unrichtigkeiten, nämlich Schreib- und Rechenfehler. Hierauf hat die Bevollmächtigte der Beklagten mit Schreiben vom 12. Februar 2021 im Verfahren 3 V 69/21 hingewiesen.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- VwGO § 118 1x
- 3 V 69/21 1x (nicht zugeordnet)