Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 7296/95

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 1/3 und der Kläger zu 2/3.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.