Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1754/98

Tenor

1. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. 2. Der Streitwert wird auf DM 4.000,00 festgesetzt.


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