Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 3004/98

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 4.000,- DM festgesetzt.

3. Der Prozeßkostenhilfeantrag wird abgelehnt.


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