Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 7933/92

Tenor

1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des beigeladenen Landes, die dieses selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 12.000,00 DM festgesetzt.


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