Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 2257/95

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Sozialamtes der Deutschen Bundespost vom 11.11.1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Unfallkasse der Post und Telekom vom 17.03.1995 verpflichtet, dem Kläger wegen des Dienstunfalls vom 27.07.1991 Unfallausgleich auf der Basis von 100% MdE zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.