Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 21 K 840/97

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 168.000,00 nebst 4% Zinsen von DM 20.000,00 vom 03.02.1997 bis 29.12.1998 und von DM 168.000,00 seit 30.12.1998 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.