Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 2303/98

Tenor

1. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

2. Der Streitwert wird auf 4.000 DM festgesetzt.


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