Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 548/99

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,-- DM festgesetzt.


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