Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 449/00

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Ver- fahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 50.000,-- DM festge- setzt.


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