Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 8088/98

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22. De- zember 1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 10. Februar 2000 verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 23. September1996 auf Erteilung einer Genehmigung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Krankentransports gemäß §§ 18 ff RettG für vier Krankentransportwagen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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