Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 2630/99

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger die am 09.03.1987 geleistete Sicherheit in Höhe von 1.000.000,- Rials zurückzuzahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweiligen Vollstreckungsbe- trags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstre- ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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