Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 5 K 5761/00

Tenor

Soweit das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist, wird es einge- stellt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 3/4, die Beklagte 1/4 der Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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