Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 278/02

Tenor

1. Frau U. wird beigeladen.

2. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außerge- richtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

3. Der Streitwert wird auf 2.125,00 Euro festgesetzt.


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