Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 289/02

Tenor

1. Frau B. wird beigeladen.

2. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

4. Der Streitwert wird auf 2.125,00 Euro festgesetzt.


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